{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Acast","provider_url":"https://acast.com","height":250,"width":700,"html":"<iframe src=\"https://embed.acast.com/$/68c96e71a8e1b0e4bfea4fec/69d296cad2e95f5131d45ca9?\" frameBorder=\"0\" width=\"700\" height=\"250\"></iframe>","title":"Die ständigen Verfassungsorgane","thumbnail_width":200,"thumbnail_height":200,"thumbnail_url":"https://open-images.acast.com/shows/68c96e71a8e1b0e4bfea4fec/1775408831969-fb5392a9-ea8d-4dea-a4fd-152428fd0926.jpeg?height=200","description":"<p>„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundge setz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Wer Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland ist, hat diesen Satz schon mindestens einmal in seinem Leben gesagt. Das ist nämlich der Amtseid, den jeder neu gewählte Bundespräsident spricht. Und alles, was er darin gelobt, ist nicht zu hoch gegriffen, denn er hat ein sehr hohes Amt: Er ist das Staats oberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, und damit eines der fünf Verfassungsorgane.</p>","author_name":"Ulrich Richard Hambuch"}