{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Acast","provider_url":"https://acast.com","height":250,"width":700,"html":"<iframe src=\"https://embed.acast.com/$/688c98c1be8bca0ca24c8694/6ab68c79a660202471584383?\" frameBorder=\"0\" width=\"700\" height=\"250\"></iframe>","title":"Der Fall Owen Ansah - Das Formular, die vier Jahre und die offenen Fragen ","description":"<p>Owen Ansah, deutscher Rekordhalter über 100 Meter und frischgebackener Europameister über 200 Meter, soll laut Nationaler Anti-Doping-Agentur (NADA) am 9. Juli 2026 eine Dopingkontrolle verweigert haben. Ihm droht eine Sperre von bis zu vier Jahren.<strong> In dieser Folge spricht Benjamin Brömme mit SZ-Sportjournalist Johannes Knuth, der als einer der wenigen Zugriff auf die <a href=\"https://www.sueddeutsche.de/sport/owen-ansah-dopingkontrolle-nada-leichtathletik-li.3537988\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Original-Dokumente</a> des Verfahrens hatte:</strong> Ansahs 15-seitige Stellungnahme, die Stellungnahme seiner Freundin, den 22-seitigen Sanktionsbescheid der NADA. Gemeinsam rekonstruieren sie Minute für Minute, was an diesem Nachmittag in Mannheim wirklich geschah – und wo sich die Darstellungen von Ansah und der NADA fundamental widersprechen: bei der Belehrung, beim Formular und bei der Frage, ob die Kontrolle überhaupt ordnungsgemäß ablief.</p><p><br></p><p><em>Der Fall Owen Ansah ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Folge </em></p><p><em>nicht rechtskräftig entschieden. Owen Ansah hat gegen den Sanktionsvorschlag </em></p><p><em>der NADA (vier Jahre Sperre) fristgerecht Einspruch eingelegt; </em></p><p><em>Ganz offiziell liegt der Fall erst seit einigen Tagen beim DIS, seit die Schiedsklage der Nada eingegangen ist. </em></p><p><em>Das Verfahren ist laut offizieller NADA-Mitteilung grundsätzlich nicht-</em></p><p><em>öffentlich – zu einem Verhandlungstermin oder dem weiteren zeitlichen </em></p><p><em>Verlauf liegen keine öffentlichen Informationen vor. Bis zu einer </em></p><p><em>rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.</em></p><p><br></p><p><strong><em>Soweit in dieser Folge Abläufe geschildert werden, handelt es sich – sofern </em></strong></p><p><strong><em>nicht anders gekennzeichnet – um die jeweilige Darstellung der beteiligten </em></strong></p><p><strong><em>Parteien (Owen Ansah, seine Freundin, sein Anwalt bzw. die NADA), nicht um </em></strong></p><p><strong><em>gerichtlich festgestellte Tatsachen. </em></strong><em>Die NADA wurde im Rahmen der Recherche um eine Stellungnahme gebeten, </em></p><p><em>diese hat sich mit Verweis auf das laufende Verfahren jedoch nicht geäußert.</em></p><p><br></p><p><strong><em>Der zugrunde liegende Artikel von Johannes Knuth: </em></strong></p><p><em><a href=\"https://www.sueddeutsche.de/sport/owen-ansah-dopingkontrolle-nada-leichtathletik-li.3537988\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">https://www.sueddeutsche.de/sport/owen-ansah-dopingkontrolle-nada-leichtathletik-li.3537988</a></em></p>","author_name":"Benjamin Brömme"}