{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Acast","provider_url":"https://acast.com","height":250,"width":700,"html":"<iframe src=\"https://embed.acast.com/$/686b87653b5dc9fc22d918f4/6ace0e3e253c13a898e08acf?\" frameBorder=\"0\" width=\"700\" height=\"250\"></iframe>","title":"Nießbrauch: Steuerfalle bei der Ablöse","thumbnail_width":200,"thumbnail_height":200,"thumbnail_url":"https://open-images.acast.com/shows/686b87653b5dc9fc22d918f4/1791888918900-6707fb7f-21ae-4901-ab87-71e635d8a64e.jpeg?height=200","description":"<p>Erst die Immobilie an die Kinder übertragen, dann weiterhin Miete bekommen: Nießbrauch klingt nach einer cleveren Lösung.</p><p>Doch was passiert, wenn das Haus verkauft und das Nutzungsrecht gegen Geld aufgegeben wird?</p><p>Agnes Fischl und Claudia Finsterlin sprechen über eine BFH-Entscheidung, die eine solche Entschädigung zum Einkommensteuerthema macht.</p><p>Außerdem erklären sie Unterschiede zwischen Nießbrauch und Wohnrecht, mögliche Kostenfallen durch Instandhaltung und Sonderumlagen sowie offene Fragen bei Bewertung und Ablöse.</p><p><br></p><p><strong>Jetzt abspielen und die wichtigsten Überlegungen für eine vorausschauende Immobilienübergabe kennenlernen.</strong></p>","author_name":"Arabella München"}