{"version":"1.0","type":"rich","provider_name":"Acast","provider_url":"https://acast.com","height":250,"width":700,"html":"<iframe src=\"https://embed.acast.com/$/60ddd7aff37f1600129757d8/6a16cdc783dd9b6e110ad532?\" frameBorder=\"0\" width=\"700\" height=\"250\"></iframe>","title":"EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser","description":"<p><strong>Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-Mitgliedsstaaten</strong></p><p><em>Ein Kommentar von </em><strong><em>Tilo Gräser</em></strong><em>.</em></p><p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer <a href=\"https://www.mpg.de/26406160/eugh-ungarn-verfahren?ref=apolut.net\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\"><u>„klaren Ansage“</u></a> an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem <a href=\"https://www.youtube.com/shorts/NFXdrxI_Sg0?ref=apolut.net\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\"><u>„heimlichen Putsch“</u></a>. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.</p><p>Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn <a href=\"https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2022/C-0769-22-00000000RD-01-P-01-3451747/ARRET/319509-DE-1-html?ref=apolut.net\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\"><u>stattgegeben</u></a>. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH hat nun laut <a href=\"https://curia.europa.eu/site/upload/docs/application/pdf/2026-04/cp260059de.pdf?ref=apolut.net\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\"><u>Pressemitteilung</u></a> geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.</p><p>Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof. Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders schwerwiegend angesehen wird:</p><blockquote>„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind, auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes, die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verletzen.“</blockquote><p>...https://apolut.net/eu-putsch-ohne-widerstand-von-tilo-graser/</p>","author_name":"apolut"}